Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst der Länder 2023
Nach drei Verhandlungstagen in der dritten Runde konnte eine Einigung erzielt werden, die im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht.
In den kommenden Wochen wird diese Einigung diskutiert und eine Mitgliederbefragung (Mitte Dezember 2023 – Mitte Januar 2024) durchgeführt. Im Anschluss an die Mitgliederbefragung entscheidet die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) final, ob der Abschluss angenommen wird.
Flugblatt TV-L – Einigung in der dritten Runde
Das Wichtigste in Kürze:
Alle Länder-Kolleg:innen sollen eine sogenannte Inflationsabmilderungsprämie von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Diese 3.000 Euro sind steuer- und abgabenfrei. Die Zahlung erfolgt in mehreren Schritten:
- Einmalig 1.800 Euro netto im Dezember 2023
- Ab Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro netto
- Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Praktikant:innen erhalten jeweils die Hälfte.
Ab dem 1. November 2024 sollen die monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht werden, die zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht werden sollen.
Wenn damit keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Für Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Praktikant:innen werden die Entgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro erhöht, zum 1. Februar 2025 nochmal um weitere 50 Euro.
Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens befriedigend ist, werden unbefristet übernommen. Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens ausreichend ist, werden zunächst für 12 Monate befristet übernommen.
Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.



